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Mietminderung wegen Schimmel: Die Rechtslage

Schimmel in der Mietwohnung ist ein Thema im Mietrecht, über das viel gestritten wird. Die Rechtsfindung ist oft schwierig, nicht selten kommt es zum Prozess.

Hinweis: Die nachfolgenden Infos stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern nur eine allgemeine Einführung in das Thema.

Mietminderung bei Schimmel

Mietminderung bei Schimmel: Oft muß das Gericht entscheiden

Mietminderung bei Schimmel - lesen Sie hier:


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Die Rechtslage

Die gute Nachricht für Mieter: Mietminderung bei Schimmel ist nach allgemeiner Rechtsprechung grundsätzlich möglich. In Extremfällen können das bis 50 % und mehr sein. Vorausgesetzt, den Mieter trifft keine Schuld und er hat den Vermieter vorher informiert. Es gibt eine "Mietminderungstabelle"; auf die sich auch spezialisierte Rechtsanwälte gern berufen.


Entschieden wird im Einzelfall

Die schlechte Nachricht für Bewohner einer Mietwohnung: Wo Mieter einen Baumangel oder feuchte Wände als Argumente anführen, kontern die Eigentümer nicht selten mit dem Vorwurf: Zu wenig gelüftet. Mieter und Vermieter sehen sich dann vor Gericht.

Richtig ist: Der Vermieter ist zum Überlassen der Mietsache in einem "einwandfreien Zustand" verpflichtet. Dazu gehört auch Schimmel entfernen. Wer aber letztlich welche Verantwortung trägt, wird oft zum Streitfall. Ebenso die Auffassung, wie stark der Schimmelbefall in der Wohnung zu bewerten ist. Es kann nicht pauschalisiert werden. Da kommen auch schnell mal Gutachter ins Spiel.


Auslegungssache: Lebensgewohnheiten des Mieters

Was "richtiges Lüften" ist, darüber gibt es verschiedene Auffassungen. Kann einem berufstätigen Single zugemutet werden, den ganzen Tag über sein Fenster offen zu halten? Darf dem Mieter vorgeschrieben werden, wo die Möbel in der Wohnung zu platzieren sind, damit die Luft im Zimmer ausreichend zirkuliert? Ist das Aquarium oder die Hydrokultur schuld, wenn im Raum die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist? Kann vom Vermieter Schadenersatz gefordert werden, wenn der Schimmel die Schrankrückwand befallen hat?

Tendenziell stärkt die aktuelle Rechtssprechung die Mieter und sieht die Beweislast beim Vermieter. Voraussetzung ist aber, dass sich der Mieter korrekt verhält. Falsches Wohnverhalten (zu wenig Heizen oder Lüften) kann definitv Schimmel in der Wohnung verursachen. Hier kann sich sogar die Frage nach einem Schadensersatz stellen.



Miete mindern: Die richtige Vorgehensweise

Zunächst muss der Mieter den Eigentümer schriftlich über den Schimmel in der Wohnung informieren durch eine sogg. "Mängelanzeige". Es empfiehlt sich auch eine Frist setzen, innerhalb der sich der Wohnungseigentümer um die Schimmelbeseitigung kümmern soll, verbunden mit der Ankündigung einer Mietminderung, wenn dies nicht geschieht.

Wird eine Mietminderung bei Schimmel gemacht, so sollte der Mieter allerdings nicht eigenmächtig für Abhilfe sorgen. Schimmelsanierung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Erst wenn der Vermieter hier in Verzug ist oder gar unmittelbare Gefahr droht kann der Mieter selbst handeln. Im Extremfall kann der Mieter auch fristlos kündigen.

Für Mieter empfiehlt sich aber immer, rechtlichen Rat einzuholen oder sich zumindest bei einem Mieterverein kundig zu machen, bevor eine Mietminderung wegen Schimmel in Betracht gezogen wird.


Rechte und Pflichten des Vermieters

Weiterer Punkt: Eigentümer sind verpflichtet, im Falle von Modernisierungen (neue Fenster, Fassadendämmung etc.) den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen, so dass Lüftung und Heizung in einem "zumutbaren Umfang" den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden können. Allerdings muss auch gesagt werden, dass Wohnungseigentümer oft vor dem Problem stehen, dass sie unliebsame Mieter nur schwer rauskriegen, selbst wenn diese eine Wohnung total vernachlässigen, Stichwort Mietnomaden.


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